Wir laden euch herzlich ein, am 17. September 2023 einen ganz besonderen Gottesdienst mit uns zu feiern. Mit Abendmahl und anschließendem Kirchcafé bieten wir ein rundum spirituelles und geselliges Erlebnis. 🙏☕️
🎙 Pastor Wolfgang Glöckner wird durch den Gottesdienst führen, während Andrea Paffrath die Orgel zum Klingen bringt. 🎶
🍰 Nach dem Gottesdienst erwarten euch im Kirchcafé selbstgebackener Kuchen und Kaffee. Nutzt die Gelegenheit für nette Gespräche und Gemeinschaft. 💬
Wir freuen uns auf ein besonderes Zusammensein! Bis bald! 👋
Am vergangenen Sonntag, am 1. Advent fand die Wahl des neuen Kirchengemeinderats statt.
Neben dem Aushang im Schaukasten, gibt der Kirchengemeinderat hier das Ergebnis bekannt:
Wahlergebnis
Aufgrund der Kirchenwahl am 1. Advent 2022 wird festgestellt:
1. In der Kirchengemeinde wahlberechtigt waren 1.811 Gemeindemitglieder.
2. An der Kirchenwahl teilgenommen haben 151 Gemeindemitglieder.
3. Es wurden 147 gültige Stimmzettel abgegeben.
4. Es wurden 4 ungültige Stimmzettel abgegeben.
5. Von den gültigen abgegebenen Stimmen entfielen auf die Vorgeschlagenen:
Erreichte Stimmenzahl (in absteigender Reihenfolge)
Name, Rufname
M/K*
124
Trimpop, André
124
Kattner, Helke
122
Ahrens-Tilsner, Nicola
K
122
Magnus, Ulrika
112
Dechow, Karin
103
Zarbock, Astrid
88
Weise, Carsten
86
Poppenhusen, Wolfgang
75
Moll, Tina
57
Gribbohm, Volker
*Vorgeschlagene Personen mit dem Buchstaben „M“ sind Mitarbeitende dieser Kirchengemeinde. Von diesen Personen kann nur höchstens eine in den Kirchengemeinderat gelangen. Vorgeschlagene Personen mit dem Buchstaben „K“ sind Mitarbeitende der Kirche, der Diakonie oder einer anderen kirchlichen Einrichtung.
6. Gemäß Wahlbeschluss vom 20.02.2022 sind 9 Personen in den Kirchengemeinderat zu wählen. Es wird festgestellt, dass folgende zur Wahl Vorgeschlagenen gewählt sind:
Reihenfolge nach Stimmen
Name, Rufname
1
Trimpop, André
2
Kattner, Helke
3
Ahrens-Tilsner, Nicola
4
Magnus, Ulrika
5
Dechow, Karin
6
Zarbock, Astrid
7
Weise, Carsten
8
Poppenhusen, Wolfgang
9
Moll, Tina
7. Rechtsmittelbelehrung: Wahlberechtigte Gemeindeglieder können innerhalb einer Woche nach dieser Bekanntmachung des Wahlergebnisses Wahlbeschwerde beim amtierenden Kirchengemeinderat einlegen (§ 31 Kirchengemeinderatswahlgesetz). Die Wahlbeschwerde bedarf der Schriftform. Sie ist mit Gründen zu versehenen. Die Wahlbeschwerde kann nur mit dem Verstoß von Vorschriften über das Wahlrecht oder das Wahlverfahren begründet werden. Verstöße gegen die Rechtmäßigkeit des Verzeichnisses der Wahlberechtigten (§ 14 Absatz 3 Satz 5 Kirchengemeinderatswahlgesetz) und gegen die Rechtmäßigkeit der Wahlvorschlagsliste (§ 16 Absatz 2 Satz 3 Kirchengemeinderatswahlgesetz) können mit der Wahlbeschwerde nicht mehr geltend gemacht werden (§ 31 Absatz 2 Kirchengemeinderatswahlgesetz). Die Wahlbeschwerde hat keine aufschiebende Wirkung.
Das Wahlergebnis wird durch Aushang an der Anschlagtafeln Schaukasten der Kirchengemeinde, Hauptstraße 92 ab dem 29.11.2022 bekannt gemacht. Tangstedt, 28.11.2022
André Trimpop Wolfgang Glöckner KGR-Vorsitzender stellv. KGR-Vorsitzender