Ihr habt gewählt

Am vergangenen Sonntag, am 1. Advent fand die Wahl des neuen Kirchengemeinderats statt.

Neben dem Aushang im Schaukasten, gibt der Kirchengemeinderat hier das Ergebnis bekannt:

Wahlergebnis

Aufgrund der Kirchenwahl am 1. Advent 2022 wird festgestellt:

1. In der Kirchengemeinde wahlberechtigt waren 1.811 Gemeindemitglieder.

2. An der Kirchenwahl teilgenommen haben 151 Gemeindemitglieder.

3. Es wurden 147 gültige Stimmzettel abgegeben.

4. Es wurden 4 ungültige Stimmzettel abgegeben.

5. Von den gültigen abgegebenen Stimmen entfielen auf die Vorgeschlagenen:

Erreichte Stimmenzahl
(in absteigender Reihenfolge)
Name, RufnameM/K*
124Trimpop, André
124Kattner, Helke
122Ahrens-Tilsner, NicolaK
122Magnus, Ulrika
112Dechow, Karin
103Zarbock, Astrid
88Weise, Carsten
86Poppenhusen, Wolfgang
75Moll, Tina
57Gribbohm, Volker
*Vorgeschlagene Personen mit dem Buchstaben „M“ sind Mitarbeitende dieser Kirchengemeinde. Von diesen Personen kann nur höchstens eine in den Kirchengemeinderat gelangen.
Vorgeschlagene Personen mit dem Buchstaben „K“ sind Mitarbeitende der Kirche, der Diakonie oder einer anderen kirchlichen Einrichtung.

6. Gemäß Wahlbeschluss vom 20.02.2022 sind 9 Personen in den Kirchengemeinderat zu wählen. Es wird festgestellt, dass folgende zur Wahl Vorgeschlagenen gewählt sind:

Reihenfolge nach StimmenName, Rufname
1Trimpop, André
2Kattner, Helke
3Ahrens-Tilsner, Nicola
4Magnus, Ulrika
5Dechow, Karin
6Zarbock, Astrid
7Weise, Carsten
8Poppenhusen, Wolfgang
9Moll, Tina

7. Rechtsmittelbelehrung:
Wahlberechtigte Gemeindeglieder können innerhalb einer Woche nach dieser Bekanntmachung des Wahlergebnisses Wahlbeschwerde beim amtierenden Kirchengemeinderat einlegen (§ 31 Kirchengemeinderatswahlgesetz).
Die Wahlbeschwerde bedarf der Schriftform. Sie ist mit Gründen zu versehenen.
Die Wahlbeschwerde kann nur mit dem Verstoß von Vorschriften über das Wahlrecht oder das Wahlverfahren begründet werden. Verstöße gegen die Rechtmäßigkeit des Verzeichnisses der Wahlberechtigten (§ 14 Absatz 3 Satz 5 Kirchengemeinderatswahlgesetz) und gegen die Rechtmäßigkeit der Wahlvorschlagsliste (§ 16 Absatz 2 Satz 3 Kirchengemeinderatswahlgesetz) können mit der Wahlbeschwerde nicht mehr geltend gemacht werden (§ 31 Absatz 2 Kirchengemeinderatswahlgesetz).
Die Wahlbeschwerde hat keine aufschiebende Wirkung.

Das Wahlergebnis wird durch Aushang an der Anschlagtafeln
Schaukasten der Kirchengemeinde, Hauptstraße 92
ab dem 29.11.2022 bekannt gemacht. Tangstedt, 28.11.2022                     

André Trimpop                                           Wolfgang Glöckner
KGR-Vorsitzender                                      stellv. KGR-Vorsitzender